Krebs kann auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit sein (05.10.2023)

Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

(BSG, Urteil vom 27.09.2023 - B 2 U 8/21 R)