Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Xanthelasmenentfernung besteht, wenn objektiv keine Entstellung vorliegt.
(SozG Osnabrück, Urteil vom 28.05.2019 - S 42 KR 489/17)
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Xanthelasmenentfernung besteht, wenn objektiv keine Entstellung vorliegt.
(SozG Osnabrück, Urteil vom 28.05.2019 - S 42 KR 489/17)