Keine Versicherungspflicht für selbstständigen Personal Trainer (22.03.2019)

Ein selbstständig tätiger Personal Trainer, der ausschließlich Einzelkunden betreut, übt eine im Wesentlichen beratende und keine lehrende Tätigkeit aus. Er ist damit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 30. Januar 2019 (Aktenzeichen S 1 R 132/17) entschieden.

(SozG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2019 - S 1 R 132/17)