Keine Untersagung des Bahnstreiks der GDL (10.01.2024)

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die beiden Urteile des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt und damit den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nicht untersagt. Dies hatten der Arbeitgeberverband der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) und fünf Bahngesellschaften der Transdev-Gruppe jeweils per einstweiliger Verfügung beantragt.

(Hessisches LAG, Urteil vom 09.01.2024 - 10 LGa 15/24 und 10 LGa 16/24)