Keine Opferentschädigung für verletzten Ladendetektiv (13.10.2023)

Ein Ladendetektiv, der sich selbst leichtfertig in Gefahr bringt und dabei verletzt wird, hat einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf sogenannte Opferentschädigung. Ein Detektiv scheiterte mit einer entsprechenden Klage vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg.

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23)