Keine Kostenerstattung für Augen OP in türkischer Privatklinik (11.01.2024)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die operative Therapie eines grauen Stars im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2023 - L 16 KR 196/23)