Keine existenzsichernden Leistungen im Kirchenasyl bei Verstoß gegen Wohnsitzauflage (27.12.2023)

Asylbewerber, die gegen eine Wohnsitzauflage verstoßen und stattdessen an einem anderen Ort ins Kirchenasyl gehen, habe keine umfassenden Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 18.08.2023 - L 8 AY 20/23 B ER)