Keine Auskunftsansprüche gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (15.03.2024)

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, können lt. BAG keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug auf die insoweit entstandenen Kosten begründen

(BAG, Urteil vom 13.03.2024 - 10 AZR 117/13)