Kein Versicherungsschutz in privater Krankenversicherung für ein durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Partners gezeugtes und von Leihmutter zur Weltgebrachtes Kind (12.03.2019)

In der privaten Krankenversicherung besteht nach § 198 Abs. 1 Satz 1 VVG und den einschlägigen Versicherungsbedingungen grundsätzlich die Möglichkeit, ein neugeborenes Kind in den für einen Elternteil bestehenden Vertrag einzubeziehen, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Geburt mindestens drei Monate besteht und der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird (sogenannte Kindernachversicherung)....

(OLG Celle, Urteil vom 28.02.2019 - U 178/18)