Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund Überlastung eines regenwasserableitenden Drainagerohrs (09.04.2019)

Kommt es im Keller eines Wohnhauses zu einem Wasserschaden, weil ein zur Ableitung von Regenwasser dienendes Drainagerohr überlastet ist, so liegt kein versicherter Leitungswasserschaden im Sinne der VGB 2014 vor. Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

(OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2016 - 20 U 148/16)