Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Fahrzeug durch „Relay Attack“ oder „Jamming“ (02.04.2019)

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten.

(AG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2019 - 32 C 2803/18 (27))