Kein DSGVO-Schadensersatz für verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft (05.12.2023)

Eine verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft löst keinen Schadensersatz aus, weil es sich um keine Datenschutzverletzung nach Art. 82 DSGVO handelt. Die hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2023 - 3 Sa 285/23)