Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass trotz einer potentiell lebensbedrohlichen Wespengiftallergie kein Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson in den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.
(Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 29.05.2018 - S 14 SB 3812/17)