Kein Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen im ÖPNV trotz potentiell lebensbedrohlicher Wespengiftallergie (29.08.2019)

Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass trotz einer potentiell lebensbedrohlichen Wespengiftallergie kein Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson in den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.

(Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 29.05.2018 - S 14 SB 3812/17)