Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum höhere Miete übernehmen (30.10.2023)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.2023 - L 13 AS 185/23 B ER)