Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs rechtfertigt fristlose Kündigung (03.01.2018)

Nimmt ein Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone ein zwischen Vorgesetzten, Betriebsrat und ihm geführtes Personalgespräch auf, kann eine fristlose Kündigung wirksam sein. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

(Hessisches LAG, Urteil vom 23.08.2017 - 6 Sa 137/17)