Hausverwaltung als Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung: Keine Klagebefugnis des Wohnungseigentümers (12.10.2023)

Ist nur die Hausverwaltung Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung, so steht dem Wohnungseigentümer keine Klagebefugnis zu. Es besteht ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Vermieters nur mit dem Versicherungsnehmer verhandeln zu müssen. Dies hat das Landgericht Ingolstadt entschieden.

(Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023 - 21 O 3045/21)