Hausverbot nach Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter rechtfertigt (26.08.2019)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter ein Hausverbot nach sich ziehen kann. Mit der Entscheidung hat das Gericht die Grenze zwischen schwierigen Besuchern und Störern präzisiert.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 16.06.2019 - L 11 AS 190/19 B)