Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig (08.12.2023)

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.

(VG Berlin, Beschluss vom 04.12.2023 - 5 K 77/21)