Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass ein halbseitig gelähmter Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl durch Krankenkasse hat, da ohne dieses Hilfsmittel das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet ist.
(Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 23.02.2018 - S 11 KR 3029/17)