Wer Grundsicherungsleistungen beziehen möchte, muss ein teures Auto grundsätzlich vorher verwerten. Dabei sind jedoch vom Jobcenter bestimmte Freibeträge zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 16.05.2019 - L 11 AS 122/19 B ER)