Grundsicherungsleistungen: Vorhandenes Fahrzeug muss nicht immer als Vermögen verwertet werden (24.06.2019)

Wer Grundsicherungsleistungen beziehen möchte, muss ein teures Auto grundsätzlich vorher verwerten. Dabei sind jedoch vom Jobcenter bestimmte Freibeträge zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 16.05.2019 - L 11 AS 122/19 B ER)