Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung (26.10.2023)

Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

(BSG, Urteil vom 19.10.2023 - B 1 KR 16/22 R)