"Fume-Event": Auftreten eines Geruchs bei Verkehrsflügen allein erfüllt nicht ohne weiteres Tatbestandes eines Arbeitsunfalls (27.05.2019)

Das Auftreten eines Geruchs (sogenannter „Fume-Event“) bei Verkehrsflügen der zivilen Luftfahrt stellt für sich allein keine Einwirkung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII dar. Vielmehr ist zur Erfüllung des Tatbestandes eines Arbeitsunfalls eine mit diesem Geruch verbundene chemisch-toxische Belastung im Vollbeweis zu sichern. Als anspruchsbegründende Tatsache trägt hierfür im Zweifelsfall der bzw. die...

(SG Gießen, Urteil vom 01.02.2019 - S 1 U 61/15)