Für Schüler-Computer ist nicht Jobcenter sondern Schule zuständig (04.03.2019)

Eine vor dem Sozialgericht Berlin verhandelte Klage eines Gymnasiasten gegen das Jobcenter auf Bezahlung eines Computers für seine Schularbeiten endete ohne Gerichtsurteil. Der Schüler erklärte die Klage für erledigt, nachdem der als Zeuge geladene Schuldirektor im Gerichtssaal zugesichert hatte, ihm einen Computer im Rahmen der schulischen Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung zu stellen.

(SG Berlin, Klagerücknahme vom 27.02.2019 - S 185 AS 11618/18)