Für Professionelle (Eis-)Tänzer der TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" sind keine Künstlersozialabgaben zu entrichten (29.09.2017)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Produktionsfirma keine Künstlersozialabgabe für die Mitwirkung professioneller (Eis-)Tänzer in den TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" in den Jahren 2006 und 2007 entrichten musste. Diese Personen sind als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung zu qualifizieren. Damit hat das BSG die Entscheidung der Vorinstanz (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen) bestätigt.

(BSG, Urteil vom 28.09.2017 - B 3 KS 1/17 R)