Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation wirksam (22.08.2019)

Macht eine Pflegekraft in der Pflegedokumentation vorsätzlich Falschangaben und trägt ein, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zur Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

(ArbG Siegburg, Urteil vom 07.08.2019 - 3 Ca 992/19)