Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit einem grundlegenden Urteil einen Ausblick auf die Folgen genommen, die daraus entstehen, dass Grundleistungen für Asylbewerber entgegen gesetzlicher Vorgabe seit 2017 nicht mehr erhöht worden sind.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2019 - L 8 AY 49/18)