Covid-19-Pandemie: Das Unionsrecht verlangt nicht, dass ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs unter Quarantäne gestellt worden ist, den Jahresurlaub auf einen späteren Zeitraum übertragen kann. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
(EuGH, Urteil vom 14.12.2023 - C-206/22)