Erhöhungen des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen möglich (27.06.2019)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden können.

(BSG, Urteil vom 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R)