Erbeinsetzung auf Bestellzettel als wirksames Testament (19.02.2024)

Hat ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet, so spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

(OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023 - 3 W 96/23)