Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden (10.10.2023)

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem PKH-Verfahren entschieden.

(FinG Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH))