Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert (13.12.2023)

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat das Bundessozialgerichts heute entschieden.

(BSG, Urteil vom 05.12.2023 - B 2 U 10/21 R)