Einkommensmindernde Berücksichtigung von Kfz-Kosten bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags (30.01.2024)

Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines
Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen
sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

(BVerwG, Urteil vom 18.01.2024 - 5 C 13.22)