Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht hat auch nach Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weiter Bestand (23.11.2017)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht auch nach dem Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weitergilt.

(BAG, Urteil vom 23.11.2017 - 6 AZR 683/16)