Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht auch nach dem Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weitergilt.
(BAG, Urteil vom 23.11.2017 - 6 AZR 683/16)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht auch nach dem Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weitergilt.
(BAG, Urteil vom 23.11.2017 - 6 AZR 683/16)