Corona-Infektion an sich keine „schwere Erkrankung“ (09.02.2024)

Eine Corona-Infektion stellt für sich genommen noch keine „schwere Erkrankung“ im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung dar. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht allein bei einer Infektion daher nicht. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.

(LG Hannover, Urteil vom 20.03.2023 - 2 O 6/23)