Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit dazu verpflichtet ist, eine in einem Heim stattfindende Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer vorläufig zu finanzieren.
(SG Heilbronn, Beschluss vom 16.08.2019 - S 7 AL 2542/19 ER)