Blasenkrebserkrankung eines Kfz-Mechanikers ist als Berufskrankheit anzuerkennen (03.07.2019)

Berufskrankheiten sind - ebenso wie Arbeitsunfälle - Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählt nach der BK Nr. 1301 auch ein Blasentumor durch aromatische Amine wie dem o-Toluidin. Was ein Kfz-Mechaniker diesem Gefahrstoff insbesondere vor dem Verbot bleihaltiger Ottokraftstoffe wegen der darin enthaltenen Azofarbstoffe in relevantem Umfang ausgesetzt, ist eine Blasenkrebserkrankung...

(Hessisches LSG, Urteil vom 02.04.2019 - L 3 U 48/13)