BGH: Umlagefähigkeit von Kosten eines in Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge Gebäudeschadens (17.09.2019)

Hat ein Wohnungsmieter nach dem Mietvertrag die Kosten einer Gebäudeversicherung als Betriebskosten zu tragen, so sind auch die in der Versicherung enthaltenen Kosten eines mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens vom Mieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Entscheidung - VIII ZR 38/17)