BGH: Keine arglistige Täuschung der Versicherung bei Nichtaufnahme von mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers durch Versicherungsvertreter (13.05.2019)

Macht der zukünftige Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsvertreter mündlich Angaben zu Vorerkrankungen und Arztbesuchen und nimmt dies der Versicherungsvertreter nicht in den Antrag auf, so liegt keine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14)