BGH: Beantworten von Gesundheitsfragen gegenüber Arzt des Versicherers bei Aufnahme eines Versicherungsantrags sind Antworten gegenüber Versicherer (15.04.2019)

Werden bei Aufnahme eines Versicherungsantrags im Rahmen der „Erklärung vor dem Arzt“ vom Antragsteller Gesundheitsfragen beantwortet, so sind diese Antworten gegenüber dem Arzt auch Antworten gegenüber dem Versicherer. Der Arzt ist insoweit der Stellvertreter des Versicherers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16)