Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden (12.03.2024)

In einem von der Gewerkschaft IG Metall eingeleiteten Eilverfahren hat das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – anders als erstinstanzlich das Arbeitsgericht
Frankfurt (Oder) – die Durchführung der Betriebsratswahl im März 2024 nicht untersagt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2024 - 11 TaBVGa 135/24)