In einem von der Gewerkschaft IG Metall eingeleiteten Eilverfahren hat das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – anders als erstinstanzlich das Arbeitsgericht
Frankfurt (Oder) – die Durchführung der Betriebsratswahl im März 2024 nicht untersagt.
(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2024 - 11 TaBVGa 135/24)