Betriebliche Invaliditätsrente erst nach Ausscheiden ist rechtens (12.10.2023)

Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Urteil vom 10.10.2023 - 3 AZR 250/22)