Berücksichtigung einer Adipositas bei der Zuerkennung des Merkzeichens „G“ (26.08.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass erhebliches Übergewicht zwar grundsätzlich als Faktor bei der Beurteilung der Frage nach Zuerkennung des Merkszeichens „G“ berücksichtigt werden kann. Der Adipositas II. Grades ist aber bei nur leichtgradigen orthopädisch bedingten Bewegungseinschränkungen keine derart verstärkende Wirkung der Beeinträchtigung des Gehvermögens beizumessen, die eine Zuerkennung des Merkzeichens „G“ rechtfertigt.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2018 - S 17 SB 3955/16)