Bemessung des Elterngelds: Bei mehrfachem Steuerklassenwechsel ist relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidend (29.03.2019)

Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld (in der Regel 12 Monate vor dem Monat der Geburt) mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten...

(BSG, Urteil vom 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R)