Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass kein Recht auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten besteht, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen.
(Thüringer LSG, Urteil vom 10.01.2019 - L 2 R 760/17)