Bei gleichzeitiger Elternzeit beider Elternteile besteht kein Anspruch auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten (04.04.2019)

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass kein Recht auf doppelte Zuordnung von rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten besteht, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen.

(Thüringer LSG, Urteil vom 10.01.2019 - L 2 R 760/17)