Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin zulässig (15.12.2017)

Die Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit im Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin an einer Bühne ist geeignet, die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG zu rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 13.12.2017 - 7 AZR 369/16)