BAG: Täuschung einer Pflegehelferin über ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit begründet fristlose Kündigung (08.02.2024)

Täuscht eine Pflegehelferin über eine ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit gegen das Corona-Virus, so verletzt sie in erheblicher Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Ein solches Verhalten stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 14.12.2023 - 2 AZR 55/23)