BAG: Rückzahlung von Leistungen des Jobcenters bei verspäteter Lohnzahlung stellt keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar (25.04.2019)

Bekommt ein Arbeitnehmer wegen einer verspäteten Lohnzahlung zunächst Leistungen vom Jobcenter, so stellt die Rückzahlungspflicht der Leistung bei Auszahlung des Lohns keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar. Eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens kommt nicht in Betracht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 17.01.2018 - 5 AZR 205/17)