Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat.
(Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 02.09.2023 - 8 Ca 2199/22)