Anspruch des Wohnungsmieters auf Anbringung einer Markise auf Balkon zwecks Sonnenschutzes (04.03.2024)

Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, auf seinem Balkon eine Markise zum Sonnenschutz anzubringen. Jedoch kann der Vermieter eine fachgerechte Montage, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

(LG Berlin, Urteil vom 13.03.2023 - 64 S 322/20)