Anspruch auf Witwenrente auch bei nur viertägiger Ehe möglich (13.08.2019)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass einer Frau, dessen Mann vier Tage nach der Eheschließung an einer Tumorerkrankung verstorben war, dennoch Anspruch auf Witwenrente zusteht. Da die Frau eine konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Heiratsentschlusses beweisen konnte, lag zur Überzeugung des Gerichts keine Heirat aus Gründen einer Versorgungsehe vor.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2018 - S 10 R 1885/17)